Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Verträge sind zum Vertragen da – deshalb sollten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hundezentrums Schwarzwaldpfoten aufmerksam lesen, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.
Wir haben uns aus Gründen der besseren Lesbarkeit für die männliche Form entschieden, möchten jedoch betonen, dass dies alle Geschlechter einschließt.
1. Geltungsbereich, Vertragssprache
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte vom Hundezentrum Schwarzwaldpfoten – Katharina Popp, Christina Wälde GbR, im Folgenden: „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
1.3 Die Vertrags- und Veranstaltungssprache ist ausschließlich deutsch.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- & Ausbildungsveranstaltungen, sowie physiotherapeutische Leistungen für Hunde, außerdem Coachingveranstaltungen & Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben. Die Leistungen (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) erfolgen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und werden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache (und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung) kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden, sowie den individuellen Fähigkeiten des Hundes ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Kunde verbindlich für einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an.
2.4 Ein Rücktritt vom Vertrag (jeweilige gebuchte Veranstaltung(en)) ist bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung der jeweiligen gebuchten Veranstaltung(en) bis spätestens 24 Stunden vorher, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) berechnet. Storniert der Kunde seine Teilnahmeerklärung später, gar nicht oder erscheint nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
2.5 Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, rechtzeitig abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Zum Beispiel weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.
2.6 Der Veranstalter behält sich vor, in dringenden Fällen eine Veranstaltung abzubrechen. In diesem Fall wir die Teilnahmegebühr anteilig zurückerstattet.
2.7 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu den Rücktrittführenden Umstände nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.8 Macht der Kunde von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
2.9 Der Veranstalter kann außerdem fristlos vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält und insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Kunden oder teilnehmende Hunde gefährdet werden.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige(n) Veranstaltung(en) richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, dem Kunden den Ersatz, des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu berechnen.
3.4 Besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gemäß 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Kunde. Der dem Kunden daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Die ausgehändigten Seminarunterlagen, Trainingspläne, Anamnesebögen, Sprachnachrichten per WhatsApp, fernmündliche Beratungen und ähnliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich (UrhG) geschützt. Die Unterlagen dürfen weder vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden. Das Nutzungsrecht bleibt beim Veranstalter.
4.3 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Bei allen Veranstaltungen wird im Sinne der Teamarbeit, Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander gelegt. Oberste Priorität hat immer das Tierschutzgesetz (TierSchG).
5.2 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Kunde) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
5.3 Unverträgliche Hunde (mit Mensch und/ oder Hund) müssen durch einen Maulkorb gesichert sein, sofern der Veranstalter nicht für eine entsprechende Leistung (Maulkorbberatung, Erstberatung zu aggressivem Verhalten) beauftragt wurde.
5.4 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Kunden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.5 Stören der Kunde und/ oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Kunden bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Kunden unbenommen.
5.6 Handelt der Kunde vorsätzlich nicht auf Anweisung des Veranstalters bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter oder wirkt auf einen Hund ein, der den Grundsätzen des Veranstalters bzw. dem von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter widerspricht, ist dieser berechtig den Kunden dauerhaft von Veranstaltungen auszuschließen.
5.7 Der Kunde verpflichtet sich, weder unter Einfluss von Alkohol noch sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Kunde den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.8 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Kunde, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
Der Kunde erklärt gegenüber dem Veranstalter, dass bei einer Ansteckung des Hundes oder des Kunden bei einer Veranstaltung keine Haftung zulasten des Veranstalters erhoben wird. Es erfolgt eine ausdrückliche Haftungsfreistellung für Ansteckungen jeder Art.
Über eine Läufigkeit muss der Veranstalter informiert werden; ein grundsätzlicher Ausschluss von der Veranstaltung besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall erfolgen (Es gelten die Bestimmungen gemäß 2.5, 2.6, 2.7).
5.9 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem, der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden, aggressiven Verhalten des Hundes, ist der Veranstalter berechtigt den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.10 Bild- und/ oder Tonaufnahmen während Veranstaltung(en) durch den Kunden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter. Sofern diese erteilt wurde, bedürfen die Nutzung sowie die Veröffentlichung dieser Aufnahmen ferner der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter.
5.11 Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an Veranstaltungen teilnehmen. Für Kinder ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für die Teilnahme erforderlich.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Der Veranstalter haftet dem Kunden nicht für von anderen Kunden und/ oder Dritten und/ oder deren Hunden herbeigeführte Schäden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Kunde haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden. Soweit der Kunde durch den Veranstalter bzw. dem von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen. Der Kunde stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Kunden oder dessen Hund(e) von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
7. Widerrufsrechtbelehrung und Folgen des Widerrufs
(bei Vertragsabschlüssen außerhalb der Geschäftsräume, gemäß BGB § 312 ff.)
7.1 Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
7.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
7.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns
Hundezentrum Schwarzwaldpfoten – Katharina Popp, Christina Wälde GbR,
Reinerzauer Talstraße 210, 72275 Alpirsbach,
Tel. 0175/7442221 bzw. 01577/3683540, info@schwarzwaldpfoten.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
7.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
7.5 Wenn mit der Leistungserbringung vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen werden soll, hat der Kunde eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen.
7.6 Dieser Verzicht auf das Widerrufsrecht gilt bis zum Ende dieses Vertrages/der geschäftlichen Verbindung zwischen den Vertragspartnern bzw. bis zur schriftlichen Beendigung des Verzichtes auf das Widerrufsrecht.
7.7 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Veranstalter dem Kunden alle Zahlungen, die bis dahin erfolgt sind (einschließlich der Lieferkosten), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat; es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird während der Widerrufszeit wegen entsprechender Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
8. Ton-, Video- und Bildaufnahmen
8.1 Der Kunde erteilt dem Veranstalter bzw. dem von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter hiermit die ausdrückliche Genehmigung, im Rahmen der gebuchten Veranstaltung, Ton- Video- und Bildaufnahmen machen zu dürfen. Er stimmt ferner zu, dass diese Aufnahmen in Online- und/ oder Printmedien (z.B. Website, Social Media, Flyer, örtliche Presseberichte) des Veranstalters veröffentlicht werden dürfen.
8.2 Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings ist nach § 23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie „Personen der Zeitgeschichte“ bzw. Teil einer Versammlung/ Veranstaltung sind.
8.3 Dieses Einverständnis kann jederzeit – auch teilweise – widerrufen werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und kann nur insoweit berücksichtigt werden, wie es wirtschaftlich möglich ist. Sollte es eine Neuauflage des Veröffentlichungsmediums geben, werden dann selbstverständlich, die vom Kunden widerrufenen Aufnahmen nicht mehr verwendet.
8.4 Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Veranstalter bzw. dem von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter für Art und Form der Nutzung der Website, zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte.
8.5 Es ist zu beachten, dass die Website des Veranstalters auch für Suchmaschinen zugänglich ist und der Kunde daher damit rechnen muss, dass Aufnahmen auch von diesen gefunden werden.
9. Salvatorische Klausel, sonstige Bestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
9.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Gerichtsstand
Amtsgericht Freudenstadt
